Schul-/ Arbeitsunfälle

Eine Abrechnung von Schul-, Wege- oder Arbeitsunfällen über die Berufsgenossenschaften ist nicht möglich. In einem solchen Fall suchen Sie bitte einen Durchgangsarzt auf.

Natürlich können Sie mich aber nach einem solchen Unfall auch ärztlich konsultieren ( “Zweitmeinung” ) und erhalten dann hierüber eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte.