Kassenpatient

Gesetzlich versicherte Patienten ( AOK etc. ) sind mir als Patienten jederzeit willkommen. Ihre Behandlung wird ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte ( GOÄ ) abgerechnet.

In der Gestaltung des Abrechnungssatzes bin ich flexibel, sodass Ihr Besuch in meiner Praxis für Sie erschwinglich bleibt. Eine Abrechnung über die Chipkarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ist in meiner Praxis ausdrücklich nicht möglich. Gelegentlich erstatten aber die gesetzlichen Krankenkassen einen Teil der Rechnung.